Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 11.09.2015 - 21 W 55/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,37091
OLG Frankfurt, 11.09.2015 - 21 W 55/15 (https://dejure.org/2015,37091)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.09.2015 - 21 W 55/15 (https://dejure.org/2015,37091)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. September 2015 - 21 W 55/15 (https://dejure.org/2015,37091)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,37091) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung eines Testaments mit Ersatzschlusserbenregelung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2069; BGB § 2084
    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments hinsichtlich der Einsetzung der Kinder vorverstorbener Abkömmlinge als Ersatzerben

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erläuternde und ergänzende Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erläuternde und ergänzende Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Wechselbezüglichkeit bei Ersatzerbenstellung aufgrund gesetzlicher Vermutung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 1012
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 16.01.2002 - IV ZB 20/01

    Erbrecht - Wechselbezüglichkeit nach Wegfall des Schlußerben

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.09.2015 - 21 W 55/15
    Für eine allein anhand der Auslegungsregel ermittelte Ersatzerbenstellung streite aber der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 16. Januar 2002 - IV ZB 20/01, Juris) zufolge nicht die Vermutung der Wechselbezüglichkeit nach § 2270 Abs. 2 BGB.

    Denn die allein anhand der gesetzlichen Auslegungsregel gefundene Ersatzerbenstellung wird von der Wechselbezüglichkeitsvermutung in § 2270 Abs. 2 BGB nicht erfasst (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Januar 2002 - IV ZB 20/01, Juris; OLG München, Beschluss vom 20. April 2010 - 31 Wx 83/09, Juris; OLG Schleswig, Beschluss vom 24. September 2002 - 82 VI 693/01, Juris).

  • OLG Schleswig, 16.10.2014 - 3 Wx 104/13

    Nachlasssache: Bestimmung des Geschäftswerts für die Beschwerde im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.09.2015 - 21 W 55/15
    Damit ist für den Geschäftswert auch des Beschwerdeverfahrens die spezielle Regelung betreffend der Verfahren zur Erteilung eines Erbscheins in § 40 Abs. 1 GNotKG heranzuziehen, wonach maßgeblich der Wert des Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls ist, von dem nur die vom Erblasser herrührenden Verbindlichkeiten abgezogen werden (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 16. Oktober 2014 - 3 Wx 104/13, zit. nach Juris Rn 2; OLG Karlsruhe ErbR 2015, 499; OLG Düsseldorf ErbR 2015, 383).
  • OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - 3 Wx 30/15

    Geschäftswert eines Verfahrens zur Erteilung eines Erbscheins

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.09.2015 - 21 W 55/15
    Damit ist für den Geschäftswert auch des Beschwerdeverfahrens die spezielle Regelung betreffend der Verfahren zur Erteilung eines Erbscheins in § 40 Abs. 1 GNotKG heranzuziehen, wonach maßgeblich der Wert des Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls ist, von dem nur die vom Erblasser herrührenden Verbindlichkeiten abgezogen werden (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 16. Oktober 2014 - 3 Wx 104/13, zit. nach Juris Rn 2; OLG Karlsruhe ErbR 2015, 499; OLG Düsseldorf ErbR 2015, 383).
  • OLG Karlsruhe, 27.05.2015 - 11 Wx 123/14

    Erbscheinsverfahren: Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.09.2015 - 21 W 55/15
    Damit ist für den Geschäftswert auch des Beschwerdeverfahrens die spezielle Regelung betreffend der Verfahren zur Erteilung eines Erbscheins in § 40 Abs. 1 GNotKG heranzuziehen, wonach maßgeblich der Wert des Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls ist, von dem nur die vom Erblasser herrührenden Verbindlichkeiten abgezogen werden (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 16. Oktober 2014 - 3 Wx 104/13, zit. nach Juris Rn 2; OLG Karlsruhe ErbR 2015, 499; OLG Düsseldorf ErbR 2015, 383).
  • OLG München, 14.06.2010 - 31 Wx 151/09

    Testament: Erbrechtslage bei Verfügung nur über einen geringen Teil des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.09.2015 - 21 W 55/15
    Sie dient zur Schließung planwidriger Lücken im Testament (vgl. OLG München, FamRZ 2010, 1941) und setzt voraus, dass aus dem Gesamtbild des Testaments selbst eine Willensrichtung des Erblassers erkennbar ist, die tatsächlich in Richtung der vorgesehenen Ergänzung geht (vgl. Palandt/Weidlich, BGB, 74. Aufl., § 2084 Rn 9).
  • OLG München, 20.04.2010 - 31 Wx 83/09

    Gemeinschaftliches Testament: Wechselbezüglichkeit einer Ersatzerbenberufung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.09.2015 - 21 W 55/15
    Denn die allein anhand der gesetzlichen Auslegungsregel gefundene Ersatzerbenstellung wird von der Wechselbezüglichkeitsvermutung in § 2270 Abs. 2 BGB nicht erfasst (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Januar 2002 - IV ZB 20/01, Juris; OLG München, Beschluss vom 20. April 2010 - 31 Wx 83/09, Juris; OLG Schleswig, Beschluss vom 24. September 2002 - 82 VI 693/01, Juris).
  • OLG Schleswig, 05.09.2011 - 3 Wx 64/10

    Erstreckung der Wechselbezüglichkeit der Schlusserbeneinsetzung auf die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.09.2015 - 21 W 55/15
    Jedenfalls im vorliegenden Fall einer von den vernommenen Zeugen übereinstimmend geschilderten engen familiären Verbundenheit vermag der Senat dieses Bemühen der Erblasserin nicht als Rechtfertigung für den Verstoß gegen eine als solche erkannte Bindungswirkung des gemeinschaftlichen Testaments aufzufassen (in diesem Sinne OLG Schleswig, Beschluss vom 5. September 2011 - 3 Wx 64/10, Juris Rn 28).
  • OLG Frankfurt, 07.09.1995 - 20 W 551/94

    Ersatzerbfolge bei Erbunwürdigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.09.2015 - 21 W 55/15
    Hierfür ist zunächst zu prüfen, ob der Erblasser im Zeitpunkt der Errichtung der Verfügung an die Möglichkeit eines vorzeitigen Wegfalls des von ihm eingesetzten Erben tatsächlich gedacht hat und was er für diesen Fall wirklich oder mutmaßlich gewollt hat (vgl. OLG Hamm, FamRZ 1991, 1483 f.; OLG Frankfurt FamRZ 1996, 829, 830).
  • BayObLG, 16.05.1988 - BReg. 1 Z 47/87

    Ermittlung des hypothetischen Erblasserwillens im Wege ergänzender

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.09.2015 - 21 W 55/15
    Kann der wirkliche oder mutmaßliche Wille des Erblassers nicht festgestellt werden, ist eine ergänzende Auslegung in Betracht zu ziehen (vgl. BayObLGZ 1988, 165, 167; vgl. zur Abgrenzung auch Horn ErbR 2014, 410).
  • BayObLG, 25.08.2000 - 1Z BR 15/00

    Ausschluss der gesetzlichen Erbfolge bei gewillkürter Erbfolge

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.09.2015 - 21 W 55/15
    In jedem Fall ist aber der Erblasserwille anhand aller Umstände des Einzelfalles zu ermitteln (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 516, 517; Staudinger/Otte BGB 13. Bearb. § 2069 Rn. 27; Soergel/Loritz BGB 13. Aufl. § 2069 Rn. 34).
  • OLG Hamm, 01.07.1991 - 15 W 129/91
  • BayObLG, 12.11.1996 - 1Z BR 193/96

    Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Ergänzende Auslegung des Testaments;

  • KG, 08.07.2010 - 1 W 126/08

    Erbrecht der ehemaligen DDR: Ergänzende Testamentsauslegung hinsichtlich einer

  • BayObLG, 25.04.1991 - BReg. 1a Z 72/90

    Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Regeln der ergänzenden

  • BayObLG, 23.03.1982 - BReg. 1 Z 143/81
  • OLG Köln, 16.08.1990 - 10 UF 66/90

    Treu und Glauben; Unterhaltsgläubigers; Unterhaltspflichtigen; Pflicht zur

  • AG Essen, 24.09.2002 - 82 VI 693/01

    Zur Wechselbezüglichkeit der Ersatzerbeneinsetzung

  • OLG Brandenburg, 18.02.2020 - 3 W 9/20

    Nichtanwendbarkeit der Auslegungsregel des § 2270 Abs. 2 BGB

    Eine Kumulation der Auslegungsregel des § 2069 BGB mit derjenigen des § 2270 Abs. 2 BGB ist nicht gerechtfertigt (BGH NJW 2002, 1126; OLG Schleswig NJW-RR 2014, 73; OLG Frankfurt/Main FamRZ 2016, 1012).
  • OLG Karlsruhe, 14.10.2022 - 14 U 125/21

    Berichtigung des Grundbuchs bezüglich einer Eigentumswohnung

    Eine ergänzende Auslegung kommt in Betracht, wenn sich eine regelungsbedürftige Lücke in letztwilligen Verfügungen ergibt; diese Lücke kann sich sowohl durch spätere Entwicklungen als auch durch einen Irrtum über die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung ergeben (vgl. BayObLG, Beschluss vom 27.06.1997 - 1 Z BR 240/96, DNotZ 1998, 209; OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.09.2015 - 21 W 55/15, Rn. 15, beck-online; Czubayko in Burandt/Rojahn, Erbrecht, 4. Auflage 2022, § 2084 BGB Rn 15; Staudinger/Otte (2019) Vorbem. zu §§ 2064 BGB Rn. 77 ff.; Roth, NJW-Spezial 2015, 359).

    Der Inhalt des hypothetischen Willens ist aufgrund der nach dem Testament erkennbaren Willensrichtung zu bestimmen (vgl. BayObLG, Beschluss vom 27.06.1997 - 1 Z BR 240/96; OLG Frankfurt Beschluss vom 11.09.2015 - 21 W 55/15, Rn. 15, beck-online; Staudinger/Otte, a. a. O., Rn. 83; Burandt-Rojahn, a. a. O., Rn. 17).

  • OLG Frankfurt, 08.10.2021 - 20 W 24/21

    Wechselbezügliche Erbeinsetzung der Erblasserin durch Ehemann in

    Ob man dann mit dem Nachlassgericht (so auch der Senat in seinem Beschluss vom 20.02.2014, aaO) die Wechselbezüglichkeit der lediglich aus § 2069 BGB folgenden Ersatzschlusserbeneinsetzung des Beteiligten zu 2 schon alleine deswegen im Rahmen der individuellen Auslegung verneinen will, weil dann die von den Eheleuten getroffene Ersatzschlusserbeneinsetzung nicht auf deren festgestelltem tatsächlichen Willen aufgrund individueller Auslegung beruht, so dass sie letztlich auch keinen konkreten Willen zur Frage der entsprechenden Wechselbezüglichkeit gebildet haben könnten, oder ob man in diesen Fällen trotzdem eine derartige individuelle Testamentsauslegung im Hinblick auf diese Frage durchzuführen hat (so offensichtlich Bundesgerichtshof, Beschluss vom 16.01.2002, aaO, Rn. 13; Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 11.09.2015, Az. 21 W 55/15 , zitiert nach beck-online, Rn. 34), kann letztlich offenbleiben.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht